Richtlinie über die Gestaltung der Grabmale
für den Friedhof in Tostedt
gemäß § 20 Abs. 5 und § 24 Abs. 9 der Friedhofsordnung
(1) Grabmale sind so zu gestalten, dass sie keine Verunstaltung des Friedhofs bewirken oder die Friedhofsbesucher in ihrer Andacht stören. Die Gestaltung darf keine diskriminierenden Elemente enthalten.
(2) Das Grabmal soll sich in das Gesamtbild eingliedern.
(3) Unverhältnismäßig große Grabmale sind unzulässig.
(4) Grabmale müssen folgende Merkmale aufweisen:
Größe und Stärke
Stehende Grabmale aus Naturstein müssen eine Mindeststärke von 12 cm haben.
Besondere Bedingungen gelten für nachfolgend genannte Grabarten:
a) Reihengrabstätte für Sargbestattung „Rasenlage“
b) Reihengrabstätte für Sargbestattung „Rasenlage mit Reservierung einer zweiten
Grabstätte“
c) Wahlgrabstätte für Sargbestattung „Rasenlage“
d) Reihengrabstätte für Urnenbeisetzung „Rasenlage mit Reservierung von max. drei weiteren Grabstätten“
e) Wahlgrabstätte für Urnenbeisetzung „Rasenlage“
f) Wahlgrab für Sargbestattung „Bepflanzung mit Bodendeckern“
g) Wahlgrab für Urnenbeisetzung „Bepflanzung mit Bodendeckern“
h) Wahlgrab für Urnenbeisetzung „in besonderer Lage“
(Ausnahme: Wahlgrab für Urnenbeisetzung „in besonderer Lage“ – Fluss des Lebens)
i) Gemeinschaftsanlage „naturnahe Bodendecker“
j) Gemeinschaftsanlage „Rasenlage“
Material
Natursteine, Hölzer, Metalle
Besondere Bedingungen gelten für nachfolgend genannte Grabarten:
a) Reihengrab für Sargbestattung „Rasenlage“
b) Reihengrabstätte für Sargbestattung „Rasenlage mit Reservierung einer zweiten Grabstätte“
c) Wahlgrab für Sargbestattung „Rasenlage“
d) Wahlgrab für Sargbestattung „Bepflanzung mit Bodendeckern“
e) Reihengrabstätte für Urnenbeisetzung „Rasenlage mit Reservierung von max. drei weiteren Grabstätten“
f) Wahlgrab für Urnenbeisetzung „Rasenlage“
g) Wahlgrab für Urnenbeisetzung „Bepflanzung mit Bodendeckern“
h) Wahlgrab für Urnenbeisetzung „in besonderer Lage“
i) Wahlgrab für Urnenbeisetzung „in besonderer Lage“ - Fluss des Lebens
j) Gemeinschaftsanlage „naturnahe Bodendecker“
k) Kolumbarium
Bearbeitung
Handwerklich, fachlich und qualitativ hochwertig
Schrift
Die Schrift ist in handwerklicher Ausführung ohne Verwendung von Kunststoffen herzustellen. Firmenbezeichnungen sind unzulässig.
Besondere Bedingungen gelten für nachfolgend genannte Grabarten:
a) Reihengrabstätte für Sargbestattung „Rasenlage“
b) Reihengrabstätte für Sargbestattung „Rasenlage mit Reservierung einer zweiten Grabstätte“
c) Wahlgrabstätte für Sargbestattung „Rasenlage“
d) Reihengrabstätte für Urnenbeisetzung „Rasenlage mit Reservierung von max. drei weiteren Grabstätten“
e) Wahlgrabstätte für Urnenbeisetzung „Rasenlage“
f) Kolumbarium
Fundamente
Grabmale und bauliche Anlagen müssen verkehrssicher sein. Sie sind entsprechend ihrer Größe nach den Regeln der Baukunst so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen. Zur Auslegung der Regeln der Baukunst ist die aktuelle Fassung der „Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA-Grabmal) der Deutschen Naturstein-Akademie e.V. (DENAK)“ maßgeblich. Die TA-Grabmal gilt für die Planung, Erstellung und Ausführung, sowie für die Abnahmeprüfung.
(5) Stehende Grabmale unterliegen einer jährlichen Überprüfung auf ihre Standsicherheit durch ein von der Friedhofsverwaltung beauftragtes Unternehmen.